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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 14. September 2026

Diese Erklärung gilt für die Website easyflipper.de einschließlich des angemeldeten Bereichs unter easyflipper.de/app.

Rechtlicher Rahmen — ehrlich gesagt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. EasyFlipper ist eine solche Dienstleistung. Allerdings nimmt § 3 Abs. 3 BFSG Kleinstunternehmen von den Anforderungen an Dienstleistungen aus: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. EasyFlipper wird von einer einzelnen Person betrieben und erfüllt diese Voraussetzung. Eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit besteht danach nicht, und damit auch keine Pflicht zu dieser Erklärung.

Wir veröffentlichen sie trotzdem, aus zwei Gründen. Erstens ist ein Werkzeug, das sich nicht bedienen lässt, für den Betroffenen wertlos — unabhängig davon, was das Gesetz verlangt. Zweitens soll nachvollziehbar sein, was funktioniert und was nicht, statt dass jemand es selbst herausfinden muss.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Sie erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA nur zum Teil. Die folgenden Angaben beruhen auf einer eigenen Prüfung vom 14. September 2026, nicht auf einer Begutachtung durch Dritte.

Was funktioniert

  • Die Seiten sind vollständig mit der Tastatur bedienbar; die Navigation im angemeldeten Bereich reagiert auf Eingabe- und Leertaste, der aktive Punkt wird für Vorleseprogramme ausgezeichnet.
  • Alle Bilder tragen einen Alternativtext. Bei den Anzeigenbildern ist das der Titel der jeweiligen Anzeige.
  • Die Seitensprache ist ausgezeichnet, jede Seite hat eine eindeutige Überschrift und einen aussagekräftigen Titel.
  • Formularfelder sind beschriftet; Pflichtfelder sind als solche erkennbar.
  • Der Text lässt sich ohne Verlust von Inhalt oder Funktion auf 200 % vergrößern.
  • Die Seite funktioniert ohne Farbwahrnehmung: Zustände werden zusätzlich zur Farbe durch Text oder Symbol angezeigt.
  • Der Farbkontrast erfüllt bei Fließtext und Hinweistexten mindestens das geforderte Verhältnis von 4,5:1 (nachgerechnet, nicht geschätzt).

Was nicht barrierefrei ist

Diese Punkte sind uns bekannt und noch nicht behoben:

  • Kartenansicht der Routenplanung: Die Karte ist nur mit der Maus sinnvoll bedienbar. Die zugrunde liegenden Angaben — Orte, Entfernungen, Reihenfolge — stehen daneben als Text zur Verfügung, die Karte selbst aber nicht.
  • Diagramme in der Auswertung: Die Verlaufsgrafiken haben keine gleichwertige Textalternative. Die Zahlen dahinter lassen sich über den CSV-Export abrufen.
  • Sehr breite Tabellen müssen auf schmalen Bildschirmen waagerecht gescrollt werden.
  • Für einzelne selten genutzte Schaltflächen fehlt bisher eine ausdrückliche Beschriftung für Vorleseprogramme; sie sind dort nur über ihr Symbol erkennbar.

Barrieren melden

Wenn dir etwas auffällt, das dich an der Nutzung hindert, schreib uns — auch formlos, ein Satz genügt. Wir antworten und sagen ehrlich, ob und wann wir es ändern können.

MK Commerce, Malik Knemöller
E-Mail: m.knemoeller@gmail.com
Die vollständigen Kontaktangaben stehen im Impressum.

Schlichtungsverfahren

Kommen wir zu keiner Lösung, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Sie vermittelt zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern; das Verfahren ist für dich kostenlos, ein Anwalt ist nicht nötig. schlichtungsstelle-bgg.de

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